Medizinischer Hintergrund: Noch mehr Informationen

Allgemeine Informationen

  • Unabhängig vom Gebrauch einer Maske sind grundsätzlich der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu den Mitmenschen, die Husten-/Nies-Etikette und die Hygienemaßnahmen, insbesondere die Handhygiene, einzuhalten.
  • Die Community-Maske ist kein medizinischer Mundschutz. Medizinprodukte erfüllen internationale Normen und besitzen ein CE-Zertifikat.
  • Es schützt wahrscheinlich die Mitmenschen in nächster Umgebung vor Infektion, sofern der Maskenträger Träger des Virus ist. Ob man selbst durch die Maske geschützt ist, ist unklar. Es gibt zu beidem keine Untersuchungen oder Daten. Man geht momentan von einem Nutzen aus, daher auch Maskenpflicht in einzelnen deutschen Städten (Jena, Stand 02.04.2020) oder Bundesländern (Sachsen, Stand: 20.04.2020).
  • Nur in der richtigen Anwendung kann die Maske schützen. Bei falscher Anwendung schadet die Maske und die Viren können noch mehr verteilt werden.

Wann trage ich eine Maske?

Baden-Württemberg (Quelle: Stand 21.04.2020)

"Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden."

Bayern (Quelle: Stand 21.04.2020)

"Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem sechsten Geburtstag beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Jeder Bürger sollte selbst für entsprechenden Schutz sorgen. Wir weisen darauf hin, dass die dort erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung auch ein Schal oder ein Halstuch sein kann, das Mund und Nase abdeckt."

Sachsen (Quelle: Stand 17.04.2020)

"Es wird jedoch dringend empfohlen, im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen und Mund und Nase durch einen einfachen Mundschutz oder beispielsweise durch ein Tuch oder einen Schal abzudecken. Dadurch kann insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen für sich und andere das Risiko von Infektionen reduziert werden.
Eine solche Mund-Nasenabdeckung muss bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und in Ladengeschäften getragen werden."

Jena (Quelle: Stand 02.04.2020)

"Die Stadt Jena führt stufenweise die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein.

  • Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (Donnerstag, 02.04.) gilt diese Verpflichtung, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder erbringt, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist. Dies sind bspw. Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie und der Logopädie oder Dienstleistungen der Optiker und Hörgeräteakustiker.
  • Ab dem 06.04. gilt die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inkl. Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.
  • Die letzte Stufe gilt ab 10.04. bzw. 14.04. (aufgrund Schließung der Unternehmen und Einrichtungen am Karfreitag dann ab Dienstag nach Ostern). Dann ist auch an der Arbeitsstätte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20 qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 m sichergestellt ist. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Ab 17.04. gilt die Pflicht beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z.B.: Goethe Galerie, Neue Mitte, Burgaupark) und auf den Wochenmärkten.
  • Neben der selbstgenähten Mund-Nasen-Bedeckung sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dichtgewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90° C) möglich.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis zum Schuleintritt ausgenommen."

World Health Organization (WHO)

  • "Wenn Sie gesund sind, brauchen Sie nur dann eine Maske zu tragen, wenn Sie eine Person mit Verdacht auf eine 2019-nCoV-Infektion betreuen."
    (Gilt nur für die Benutzung zertifizierter Medizinprodukte nach EU-Norm EN 149 und mit CE-Zertifikat)
  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie husten oder niesen.
  • Masken sind nur wirksam, wenn sie in Kombination mit einer häufigen Handreinigung mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel oder Seife und Wasser verwendet werden.

Anlegen / Benutzung der Maske

Benötigte Materialien:

  • Maske
  • Luftdicht verschließbarer Behälter (Tupperware)
  • Flüssigseife
  • Wasser

Schritt für Schritt Anleitung:
YouTube: Corona | Atemschutzmasken - Wie du sie richtig nutzt | Bundeswehr

  1. Vor Gebrauch der Maske Händewaschen.
  2. Decken Sie Mund, Nase und Kinn mit der Maske ab und stellen Sie sicher, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske vorhanden sind.
  3. Ersetzen Sie die Maske durch eine neue, sobald sie feucht ist, und verwenden Sie Einwegmasken nicht erneut.
  4. Vermeiden Sie es, die Maske während des Gebrauchs zu berühren; wenn Sie die Maske berühren, reinigen Sie Ihre Hände mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel oder mit Seife und Wasser.
  5. Nehmen Sie die Maske von hinten (an den Trägern) ab (berühren Sie nicht die Vorderseite der Maske); werfen Sie sie sofort in einen geschlossenen Behälter.
  6. Händewaschen mit Seife.
  7. Gesicht waschen, erst Seife verwenden und erst nach gründlichen Einschäumen Wasser an die Haut lassen.
  8. Haut eincremen.

Händewaschen

YouTube: Corona | Händewaschen - so geht's richtig | Bundeswehr

Nach Maske ablegen

  1. Händewaschen
  2. Gesicht waschen: erst gründlich Einseifen, vorher mit Wasser benetzen kann dazu führen, das Virus zu verteilen. Dann erst mit Seife abwaschen.