Selbstverteidigung und Notwehr
Es ist wichtig zu wissen, dass Selbstverteidigung und Notwehr zwei verschiedene Sachen sind. Die Gesetze in Deutschland sind streng, und sich selber richtig zu verteidigen ist eine Gradwanderung: macht man zu wenig läuft man Gefahr, selber ernsthaft verletzt zu werden, macht man zu viel läuft man Gefahr, sich später vor Gericht wieder zu finden, aber als Angeklagter.
Sich gesetzlich richtig zu verteidigen bedeutet, die Grenzen der Notwehr nicht zu überschreiten. Die Rechtslage in Deutschland lautet wie folgt:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. - § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch
Wichtig ist hier das Wort gegenwärtigen. Nach deutschem Recht gilt es als Notwehr, wenn man einen Angriff durch eine (Block-)Technik abwehrt. Damit ist der gegenwärtige Angriff überstanden. Mehr als eine Technik, die erforderlich ist, um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren, ist nicht erlaubt. Weitere Techniken würden sogar als Angriff eurerseits ausgelegt werden. Wer fragen dazu hat, darf sich gerne an einen unserer Meister wenden.
Die beste Verteidigung ist 100 Meter unter 10 Sekunden.
Es sei noch gesagt, dass die beste Selbstverteidigung darin besteht, sich gar nicht erst verteidigen zu müssen. Wer keinen Ärger provoziert, auch mal das Feld räumt obwohl er im Recht ist und sich umsichtig verhält zeigt Selbstkontrolle und ein hohes Maß an Reife. Und im Notfall kann man immer noch um Hilfe rufen und, falls möglich, weglaufen.
He will win who knows when to fight and when not to fight. - Sunzi 'Die Kunst des Krieges'
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